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Mit welchen Steuerungsinstrumenten wird Biodiversität geschützt?

Biodiversität

Der „Instrumentenkasten“ des Biodiversitätsschutzes umfasst insbesondere:

  • ordnungsrechtliche (Gebote und Verbote), 

  • marktbasierte (z. B. Abgaben und Steuern), 

  • informatorische (z. B. Kennzeichnungspflichten) und 

  • planerische (z. B. Landschaftsplanung) Steuerungsinstrumente.

Gesetze zum Schutz der Biodiversität enthalten typischerweise eine Mischung aus den genannten Steuerungsinstrumenten. So soll auf dem schnellsten und wirksamsten Weg das Ziel erreicht werden.

Steuerungsinstrumente zum Schutz der Biodiversität sollten gleichermaßen an der Schutzdimension sowie an Angebots- und Nachfrageseite ansetzen. Für den Schutz sind größere und besser gemanagte Schutzgebiete sowie die Renaturierung gestörter Ökosysteme besonders relevant. Auf der Angebotsseite bedarf es vor allem einer nachhaltigen Landwirtschaft und seitens des Konsums sollte mittels steuerlicher Anreize der Konsum tierischer Produkte deutlich gesenkt werden.

Eine wichtige Maßnahme für die Biodiversität: nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei

Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. In Deutschland sollte außerdem zeitnah das Natur-Flächen-Gesetz entworfen und vorangebracht werden. Schutzniveaus und Implementierung der in den Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen verankerten Schutzgebietstypen sollten überdacht und gestärkt werden. 

Auf der Angebotsseite ist die Steuerung hin zu einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft und Fischerei, die negative Umwelteffekte vermeidet (“Externalitäten” bzw.  Kosten, die sich nicht auf den Verursacher, sondern auf unbeteiligte Personen auswirken), von besonderer Bedeutung. Externalitäten führen zu verzerrten Marktpreisen, die die wahren Kosten der Produktion nicht widerspiegeln. Hier bedarf es insbesondere eines europäischen oder deutschen Landwirtschaftsgesetzes.

Weitere wichtige Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität sind in der Bio-Strategie 2030 des BMEL verankert:

  • Ausbau des Ökolandbaus von 10 auf 30 Prozent 

  • Abschaffung pauschaler Flächenprämien in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 

  • stärkere Honorierung von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen, wie zum Beispiel dem Klima, Tier- oder Naturschutz

  • Erarbeitung eines umfassenden Landwirtschaftsgesetzes, das den Trend des Rückgangs der Artenvielfalt in Agrarlandschaften umkehrt 

  • zielorientierte Reduzierung des Einsatzes von Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden sowie hoher Nährstoffausträge (Stickstoff, Phosphat) 

Ebenfalls wichtig für den Schutz der Biodiversität ist eine effektive und gerechte Lieferkettenregulierung und der Abbau von umweltschädlichen Subventionen.

Das Umweltbundesamt weist mehr als 40 umweltschädliche Subventionen von mehr als 65 Mrd. Euro pro Jahr aus, die sich kurzfristig abbauen oder umwidmen ließen.

65 Milliarden Euro umweltschädlicher Subventionen in Deutschland

Angaben in Milliarden Euro. Unterteilt in vier Bereiche. Nach den Berechnungen des Umweltbundesamtes waren im Jahr 2018 in Deutschland Subventionen in Höhe von über 65 Milliarden Euro als umweltschädlich einzustufen. Der größte Teil entfällt auf den Verkehr.

Die Zahlen zu den umweltschädlichen Subventionen beziehen sich auf das Jahr 2018. Die Studie betrachtet vor allem die Bundesebene.

Damit Extensivierungsmaßnahmen, also eine Hinwendung zu einer naturverträglicheren Landwirtschaft in der EU und in Deutschland nicht zu Biodiversitätsverlusten außerhalb der EU führen, ist eine grundlegende Änderung des Konsum- und Ernährungsverhaltens in der EU und Deutschland von zentraler Bedeutung.

Konsum in ökologisch verträgliche Bahnen lenken

Auf der Konsumseite gilt es, den Verzehr tierischer Produkte stark zu senken und die Verschwendung von Lebensmitteln zu reduzieren (Querverweis Frage 10) – insbesondere mittels steuerlicher Anreize. Der erhöhte Flächenverbrauch von tierischen im Vergleich zu pflanzlichen Lebensmitteln könnte beispielsweise durch eine Verbrauchssteuer oder über die Mehrwertsteuer im Preis der Produkte abgebildet werden. 

Einkommensschwache Haushalte wären von einer solchen Lenkungssteuer besonders betroffen, da sie einen vergleichsweisen hohen Anteil des Einkommens für Nahrungsmittel ausgeben. Sie könnten durch die Verwendung eines Teils der Einnahmen für direkte Transfers (z. B. Anpassung der Bürgergeld-Sätze oder Klimageld) kompensiert werden. Weitere Möglichkeiten zur Verbraucherpolitik des Konsums sind Kennzeichnungspflichten von Lebensmitteln, die über die Anbau- und Produktionsbedingungen und deren Umweltwirkungen informieren. Investitionen in Ernährungsbildung z. B. in Kindergärten, Schulen und Kantinen lohnen sich ebenfalls.